19. Ausgabe | Rückblick Anlagejahr 2025 und Ausblick 1. Quartal 2026
Der Jahreswechsel bietet Anlass, auf ein außergewöhnlich bewegtes Anlagejahr zurückzublicken – und den Blick nach vorne zu richten. 2025 war geprägt von geopolitischen Spannungen, Handelskonflikten, versuchten politischen Eingriffen in geldpolitische Institutionen und einem anhaltenden Hype rund um Künstliche Intelligenz. Gleichzeitig zeigten sich die Kapitalmärkte erstaunlich widerstandsfähig und kletterten sprichwörtlich die „Wall of Worry“ nach oben.
Für 2026 stehen Anleger:innen vor einem Umfeld mit widersprüchlichen Signalen: Europa profitiert von neuem Momentum und Kapitalzuflüssen, während die USA trotz politischer Unsicherheiten ihre Bedeutung als führender Aktienmarkt behalten. Gleichzeitig beginnt im KI-Sektor eine Phase der Differenzierung, in der nicht mehr Visionen, sondern Monetarisierung, Wettbewerbsvorteile und Fundamentaldaten über den Erfolg entscheiden.
Anleihen bieten erstmals seit Jahren wieder attraktive laufende Renditen, Gold gewinnt als Diversifikationsbaustein an Bedeutung, und die Rolle des US-Dollars als sicherer Hafen wird zunehmend hinterfragt. Vor diesem Hintergrund setzt die Schoellerbank Vermögensverwaltung auf einen weiterhin selektiven Fokus auf Qualitätsunternehmen, attraktive Anleihen als Stabilitätsanker, gezielte regionale Allokation und ein aktives Management. Langfristige Perspektive, Diversifikation und ein kühler Kopf bleiben auch 2026 entscheidend.
Über all das sprechen Thomas Kößler, Leiter des Anleihenteams der Schoellerbank Vermögensverwaltung, und Pressesprecher Marcus Hirschvogl in dieser mehr vermögen Podcast-Ausgabe.
Rechtliche Hinweise:
Die vorliegende Marketingmitteilung stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere ist sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen banktypischen Produkten sowie keine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss einer „Vermögensverwaltung“ zu stellen. Sie dient nur der Erstinformation und kann eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anleger:innen bezogene Beratung nicht ersetzen.