Ganzheitliche Pensionsplanung - für die Nachkommen richtig vorsorgen - Analysebrief Nr. 352

  • Bei der Auswahl geeigneter Vorsorgeinstrumente für den Ruhestand wird meist nur auf steuerliche Vorteile oder die zu erwartende Rendite geachtet. Die finanziellen Folgen für Hinterbliebene bei Ableben des Versicherten in der Auszahlungsphase unterscheiden sich jedoch gravierend
  • Bei staatlich geförderten Produkten ist in der Regel nur ein Übergang auf die Witwe bzw. den Witwer oder Waisen möglich - das restliche, nicht verbrauchte Kapital verfällt, wenn keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind
  • Private Vorsorgeinstrumente, wie etwa Wertpapierdepots oder Kapitalversicherungen, bieten hingegen völlige Flexibilität bezüglich der Regelung nach dem Ableben in der Rentenphase
  • Eine umfassende und ganzheitliche Finanzplanung ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage und hilft dabei, den Überblick zu bewahren
  • Die Vorteile der einzelnen Vorsorgeinstrumente können - abgestimmt auf die individuelle Situation - zu einem idealen Vorsorgemix kombiniert werden

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Die Vorsorge für den Ruhestand ist in der Finanzplanung ein zentrales Thema. Nach Beendigung der Berufstätigkeit soll der Lebensstandard für einen selbst und die Familie gesichert bleiben. Eine umfassende Planung sollte auch über das Ableben hinausgehen. Die Angehörigen soll zu dem großen seelischen Schmerz nicht auch noch die Sorge um das finanzielle Auskommen belasten. Bei der Vorsorge für den Ruhestand tritt eine Vielzahl von Fragen auf. Es steht eine Palette von Vorsorgeinstrumenten zur Verfügung. Hier den Überblick zu bewahren, ist nicht einfach. Viele Parameter spielen bei der Auswahl der optimalen Kombination der Vorsorgeinstrumente eine Rolle - von der vorzeitigen Zugriffsmöglichkeit bei unvorhergesehenem Kapitalbedarf, über steuerliche Vorteile, bis hin zur erwarteten Rendite - um nur einige Beispiele zu nennen. Wenig beachtet wird häufig die Tatsache, dass bei vielen Instrumenten ein Eingriff in den Vertrag während der Auszahlungsphase nicht mehr möglich ist - z. B. bei einer Lebensversicherung oder der staatlichen Pension. Hier lohnt sich ein prüfender Blick und eine entsprechende Weichenstellung vor Beginn der Rentenzahlung besonders. Ein Aspekt der häufig nicht bedacht wird, ist die Frage, was mit dem angesparten Kapital bzw. den Ansprüchen, z. B. aus der gesetzlichen Pension passiert, wenn der Anspruchsberechtigte unerwartet früh und kurz nach Beginn der Auszahlungsphase der Rente stirbt. Der Gedanke, dass das Kapital, welches man über einen langen Zeitraum und mühsam aufgebaut hat, mit einem Schlag verloren sein könnte und nicht den eigenen Angehörigen zugutekommt, ist äußerst unangenehm. Dieser Frage wird bei einer produktorientierten Betrachtungsweise keine Bedeutung geschenkt. Eine rein auf die Vor- und Nachteile einzelner Finanzprodukte beschränkte Beratung greift zu kurz und kann insbesondere die Vernetzung sowie die gesamtheitliche Betrachtung einer umfassenden Finanzplanung nicht ersetzen. Generell ist daher aufgrund der Vielzahl der möglichen Vorsorgeinstrumente und der unterschiedlichen Parameter eine umfassende und individuelle Finanzplanung empfehlenswert.

Die Vorsorgeinstrumente und ihre finanziellen Folgen bei Ableben Gesetzliche Pension (Eigenbeiträge) Zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen für die gesetzliche Pension können im Rahmen der "freiwilligen Höherversicherung" Zahlungen geleistet werden - diese erhöhen die Pensionsleistung (als "besonderer Steigerungsbetrag"). Die freiwillige Höherversicherung ist steuerlich begünstigt - in der Regel sind 75% des besonderen Steigerungsbetrags steuerfrei. Bei Ableben des Versicherten bzw. Pensionisten gehen 60% des besonderen Steigerungsbetrags auf die Hinterbliebenenpension der Witwe bzw. des Witwers über. Einfachen Waisen blieben 24% und doppelten Waisen blieben 36%. Ein Übergang auf andere Personen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass der nicht verbrauchte Teil des freiwillig eingezahlten Beitrags bei Ableben von unverheirateten, kinderlosen Personen jedenfalls der Allgemeinheit zugutekommt und durch andere Hinterbliebene nicht beansprucht werden kann. Gleiches gilt für die aus den Pflichtbeiträgen bestehenden Pensionsansprüche. Für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension sind zudem einige Voraussetzungen zu erfüllen. Sie kann jedoch immer nur maximal 60% der Pension des Verstorbenen betragen. Pensionskasse (Eigenbeiträge) Bei betrieblichen Pensionskassenlösungen zahlt ein Unternehmen für seine Arbeitnehmer Beiträge ein. Aus diesem Kapital erhalten die Mitarbeiter später eine Pensionsleistung. Die Arbeitnehmer können diesen Pensionsanspruch durch eigene Beiträge erhöhen - auch diese sind steuerlich begünstigt. Ähnlich zur gesetzlichen Pension kann bei Ableben in der Rentenzahlungsphase eine Hinterbliebenenpension nur an Witwen bzw. Witwer oder Waisen ausbezahlt werden. Falls diese nicht vorhanden sind bzw. die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllen - der Rentenanspruch erlischt z. B. bei erneuter Heirat - fällt das Kapital an die Risikogemeinschaft. Die genaue Regelung der Pensionsansprüche der Hinterbliebenen erfolgt im Pensionskassenvertrag zwischen Pensionskasse und Unternehmen. Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge Als eine Sonderform der kapitalbildenden Versicherungen bietet die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge einen steuerlichen Vorteil, eine staatliche Prämie auf die eingezahlten Beiträge und eine Kapitalgarantie am Ende der Laufzeit. All diese Vorzüge gelten jedoch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit die Rentenzahlung wählt. Bei einer Einmalentnahme besteht völlige Flexibilität hinsichtlich der Verwendung des Kapitals. Es müssen aber die Hälfte der staatlichen Förderung zurückbezahlt werden und die Erträge sind steuerpflichtig. Bei Ableben während der Rentenzahlung ist grundsätzlich nur ein Übergang auf die Witwe bzw. den Witwer oder Waisen möglich. Dies ist problematisch, wenn alle anderen Familienmitglieder bereits zuvor verstorben sind bzw. bei unverheirateten, kinderlosen Personen.

Kapitalbildende Lebensversicherung (Fondsgebunde Lebensversicherung, klassische Er/Ablebensversicherung, Rentenversicherung) Kapitalbildende Versicherungen bieten in der Regel die Möglichkeit, bei Fälligkeit zwischen einer Einmalentnahme und einer Rentenzahlung zu wählen. Bei Wahl der Rentenleistung und bei reinen Rentenversicherungen hat man wiederum mehrere Optionen für den Fall des Ablebens: eine Rentengarantiezeit, die Rückgewähr des nicht verbrauchten Kapitals oder ein Rentenübergang auf eine andere Person. Denkbar wäre auch eine Rente ohne Absicherung - dies scheint jedoch bei höheren Beträgen weniger sinnvoll, da bei einem frühzeitigen Ableben das restliche Kapital verfallen würde. Die Art und Ausgestaltung der Absicherung wirkt sich auf die Höhe der Rente aus. Wichtig bei allen Varianten ist, dass die Optionen nur vor Beginn der Rentenzahlung gewählt werden können. Sobald die Rente begonnen hat, sind keine Änderungen mehr möglich. Bei den einzelnen Varianten können unterschiedliche Parameter festgelegt werden. So kann die Rentengarantie z. B. fünf, zehn oder mehr Jahre betragen. Beim Rentenübergang kann eine beliebige Person gewählt werden, welche nach dem Tod der bezugsberechtigen Person die Rente erhält. Durch Willenserklärungen auf den Todesfall und Einsetzen von Begünstigten kann zudem bereits ein Teil der Nachfolge geregelt werden. Manche Versicherungen bieten auch Produkte an, welche Modelle mit zwei Versicherungsnehmern und einer abweichenden versicherten Person ermöglichen. Wenn im Vertrag eine Rententafelgarantie vorgesehen ist, kann diese durch eine entsprechende Konstruktion bereits für kommende Generationen gesichert werden. Kapitalbildende Versicherungen bieten einen Vorteil, weil die laufenden Erträge und Wertsteigerungen nicht der Einkommensteuer bzw. Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei Verträgen mit Einmalerlag muss dafür allerdings die steuerliche Bindefrist (zehn bzw. fünfzehn Jahre) eingehalten werden, damit auf die Beiträge 4% Versicherungssteuer entfallen. Private Ansparlösung (z. B. Wertpapierdepot) Wer sein Erspartes privat auf einem Depot hält und davon in der Pension Entnahmen tätigt, ist bezüglich der Verfügungsmöglichkeiten bei Ableben sehr flexibel. Das Kapital befindet sich - solange der Eigentümer noch lebt - voll in dessen Verfügungsmacht. Die Auszahlungen können jederzeit erhöht, verringert oder gestoppt werden. Zu beachten ist, dass es sich bei den laufenden Entnahmen technisch nicht um eine Rentenzahlung wie bei einer Versicherung, die lebenslang leistet, handelt. Wenn das Kapital aufgebraucht ist, können keine weiteren Entnahmen getätigt werden. Realisierte Wertsteigerungen und Dividenden oder Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer. Bei Ableben des Eigentümers geht das verbleibende Kapital jedenfalls komplett an die Erben. Hier ist es wichtig, rechtzeitig eine umfassende Nachfolgeregelung festzulegen. So kann sichergestellt werden, dass tatsächlich die gewünschten Personen das Kapital erhalten.

Vorsorgeinstrumente und ihre finanziellen Folgen

InstrumentRente/Entnahme?Folgen bei Ableben während Auszahlung
Gesetzliche PensionLebenslange RenteÜbergang an Witwe(r) oder Waisen, sonst Verfall
PensionskasseLebenslange RenteÜbergang an Witwe(r) oder Waisen, sonst Verfall
Staatl. Geförderte ZukunftsvorsorgeLebenslange RenteÜbergang an Witwe(r) oder Waisen, sonst Verfall
Kapitalbildende VersicherungenRente mit AbsicherungsoptionenWahlmöglichkeit: Kapitalrückgewähr, Garantiezeit oder Übergang der Rente an beliebige Person
Private AnsparlösungEntnahme bis Kapital verbrauchtVollkommene Flexibilität auch während der Entnahmephase
Quelle: eigene Darstellung

Fazit:

Besonders bei steuerlich begünstigten Vorsorgeinstrumenten (freiwillige Höherversicherung, Eigenbeiträge in Pensionskasse, staatlich geförderte Zukunftsvorsorge) ist Vorsicht geboten, da die Möglichkeiten eines Übergangs auf Hinterbliebene eingeschränkt sind. Die gewährten Vorteile werden in der Regel mit einer geringeren Flexibilität erkauft. Völlige Flexibilität bezüglich der Regelung nach dem Ableben in der Rentenphase bieten private Vorsorgeinstrumente wie etwa Wertpapierdepots oder Kapitalversicherungen. Um vor unangenehmen Überraschungen für die Hinterbliebenen gefeit zu sein, sollten die unterschiedlichen finanziellen Folgen der jeweiligen Vorsorgeinstrumente bei Ableben in der Rentenphase unbedingt rechtzeitig beachtet werden. Bei Zuzahlungen zur gesetzlichen Pension und der Pensionskasse gilt es zudem zu beachten, dass getätigte Beiträge nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Bei Kapitalversicherungen bzw. der Zukunftsvorsorge ist ein Rückkauf oder eine Teilauszahlung möglich, solange die Rentenzahlungsphase noch nicht begonnen hat. Besonders ein Rückkauf ist jedoch in der Regel mit finanziellen Nachteilen (z. B. Rückkaufsabschlag oder gegebenenfalls Nachversteuerung) verbunden. Bei privaten Ansparmodellen ist dagegen eine Auszahlung bzw. Auflösung jederzeit möglich. Eine umfassende und ganzheitliche Finanzplanung bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage und hilft dabei, den Überblick zu bewahren. Die Vorteile der einzelnen Instrumente können - abgestimmt auf die individuelle Situation - zu einem idealen Vorsorgemix kombiniert werden.
Autor: Mag. (FH) Stefan Kerschbaumer, CFP®, EFA® Wealth Advisory Schoellerbank AG Tel. +43/662/86 84-2391

Rückfragen bitte auch an: Marcus Hirschvogl, BA Pressesprecher Schoellerbank AG Tel. +43/1/534 71-2950 1010 Wien, Renngasse 3

Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 10 Standorten und 378 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 11,5 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria.
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